Zustiftungen


Eine weitere wichtige Möglichkeit, die Erika Opelt-Stoevesandt Stiftung langfristig zu unterstützen, das Stiftungsvermögen und damit das finanzielle Fundament der Stiftung zu erhöhen, sind zweckgebundene Zustiftungen.

Mit einer Zustiftung wenden Sie der Erika Opelt-Stoevesandt Stiftung einen von Ihnen gewählten Kapitalbetrag zu, aus dessen Erträgen die von Ihnen gewünschten Förderziele erfüllt werden. Diese Form der Unterstützung ermöglicht es Ihnen selbst zu bestimmen, für welche konkreten Maßnahmen Ihre Fördermittel verwendet werden sollen.

Hier sind individuelle Gestaltungen der Zuwendung möglich, zum Beispiel die Einrichtung eines besonderen Stipendiums durch Ihre Zustiftung, das direkt einer bestimmten Person zugute käme und dann auch den Namen des Förderers tragen könnte.

Selbstverständlich erhalten Sie jeweils eine Zuwendungsbestätigung. Zustiftungen im Rahmen von testamentarischen Verfügungen durch Erbeinsetzung oder Errichtung eines Vermächtnisses sind von der Erbschaftssteuer befreit.